Skip to main content

Die Arbeitsbrücke
Maßnahme nach §45 Abs. 1 Satz 1 SGB III - Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Nicht bzw. nicht mehr erreichbare junge Menschen in die Arbeitswelt bzw. die Gesellschaft zu integrieren war das Ziel der „Arbeitsbrücke“ die von September 2012 bis Dezember 2013 als Modellprojekt unter JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region durchgeführt wurde. Um dieses wichtige Modellprojekt auch nach Ende der Projektlaufzeit fortführen zu können, hat sich der Stadtjugendring Kempten als Bildungsträger zertifiziert und kann so seit 2014 diese intensive Form der Begleitung und Unterstützung von jungen Menschen wieder anbieten.

Maßnahmeinhalt

Die „Arbeitsbrücke“ ist eine sechsmonatige, intensivierte personale Beratung, Begleitung und Unterstützung im Einzelfallkontext. Die methodische Arbeitsweise des Case Managements folgt dabei einer festen Struktur und orientiert sich an der individuellen Bedarfslage der einzelnen Teilnehmerin bzw. des einzelnen Teilnehmers.

Gegenstand der Maßnahme ist die Aktivierung zur beruflichen Eingliederung mit dem Maßnahmenziel der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach §45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III mit folgender, schwerpunktmäßiger Zielsetzung:

·        Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

·        Steigerung des Eigenengagements und der Motivationsleistung der Teilnehmer/innen, der regionalen Mobilität zur Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wie auch in der grundlegenden Flexibilität in der beruflichen Integration

·        Absolvierung eines betrieblichen Praktikums

·        Förderung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit durch Verringerung der Benachteiligungskriterien

·        Stärkung der beruflichen und sozialen Kompetenzen.

Zugangsweg

Eine Zuweisung in die Maßnahme "Arbeitsbrücke" kann nur durch das Jobcenter Kempten oder die Agentur für Arbeit erfolgen, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Absatz 1 des § 45 SGB III vorliegen.


Zielgruppe für die Teilnahme an der Maßnahme „Arbeitsbrücke“ sind junge erwerbsfähige SGB II/ III- LeistungsempfängerInnen unter 25 Jahren ohne Beschäftigung, die in Kempten wohnen und soziale, bildungsbedingte, individuelle, psychosoziale oder strukturelle Benachteiligungskriterien aufweisen.